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Grundausbildung für ehrenamtliche Einsatzkräfte

Ausbildung für den Sanitätsdienst

Der Sanitätsdienst soll den kommunalen Rettungsdienst bei Großveranstaltungen und bei Ausnahmezuständen im Rahmen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr entlasten. Die meist ehrenamtlichen Einsatzkräfte versorgen nicht lebensbedrohliche Erkrankte bzw. Verletzte möglichst selbst und mit den verfügbaren Mitteln aus dem Notfallrucksack, einem Krankenwagen oder aus einem temporären Behandlungsplatz. Das grundlegende Rüstzeug erhalten die freiwillligen Einsatzkräfte durch die "Fachdienstausbildung Sanität" nach bundesweit einheitlichen Richtlinien des ASB Deutschland e.V.

Modulare Ausbildung

Teilnahmevoraussetzungen

Sanitätshelferlehrgang - SHL
Das Ausbildungsangebot für den Sanitätsdienst richtet sich primär an haupt- und ehrenamtliche ASB-Mitarbeiter. Für diese Personengruppe gelten folgende Teilnahmebedingungen:

  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Teilnahmebescheinigung für eine Erste-Hilfe-Grundkausbildung (9 UE) innerhalb der letzten 6 Monate.
  • Ausbildungsauftrag und Kostenübernahmeerklärung einer ASB-Gliederung (Schriftliche Anmeldung mit Stempel und Unterschrift einer befugten ASB-Führungskraft).
  • Persönliche Schutzausrüstung oder vergleichbar strapazierfähige und schützende Kleidung, die schmutzig und im schlimmsten Fall auch beschädigt werden kann.

Die Teilnahme von Personen, die nicht dem ASB angehören, ist unter Umständen auch möglich. Die Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme ist dabei immer eine Einzelfallentscheidung.

Sanitätsdienstlehrgang - SDL
Das Ausbildungsangebot für den Sanitätsdienst richtet sich primär an haupt- und ehrenamtliche ASB-Mitarbeiter. Für diese Personengruppe gelten folgende Teilnahmebedingungen:

  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Teilnahmebescheinigung für einen Sanitätshelferlehrgang (48 UE) mit bestander Prüfung.
  • Fortbildungsnachweis mit Ausbildungsbezug, nicht älter als 6 Monate. (Entfällt, wenn die Teilnahme am Sanitätshelferlehrgang innerhalb der letzten 6 Monate geschah.)
  • HLW-Prüfungsdokumentation (Zwei-Helfer-Methode), nicht älter als 6 Monate.
  • Ausbildungsauftrag und Kostenübernahmeerklärung einer ASB-Gliederung (Schriftliche Anmeldung mit Stempel und Unterschrift einer befugten ASB-Führungskraft).
  • Persönliche Schutzausrüstung oder vergleichbar strapazierfähige und schützende Kleidung, die schmutzig und im schlimmsten Fall auch beschädigt werden kann.

Die Teilnahme von Personen, die nicht dem ASB angehören, ist unter Umständen auch möglich. Die Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme ist dabei immer eine Einzelfallentscheidung.

Termine

  • Sanitätshelferlehrgang (SHL)
    [Auf Nachfrage, Kontaktmöglichkeiten siehe unten]
  • Sanitätshelferlehrgang (SHL
    [Auf Nachfrage, Kontaktmöglichkeiten siehe unten]

Passende Dokumente zum Thema


Bei Interesse, Fragen oder Wünschen einfach anrufen:

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Erste-Hilfe- und Sanitätsdienstausbildung

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