Gute Zusammenarbeit auf Grundlage fairer und transparenter Regelungen.
Zur schnelleren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die weibliche Schreibweise verzichtet.
1. Vertragsabschluss
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Niedersachsen e. V.
Ortsverband Hannover-Stadt
Fachdienst „Erste-Hilfe- und Sanitätsdienstausbildung“
(im Folgenden „ASB“ genannt), angebotene oder durchgeführte Schulungen, Beratungen und Dienstleistungen.
Der Kunde erkennt diese Bedingungen gegenüber dem ASB durch Auftragserteilung oder Anmeldung an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anders lautende vom Kunden verwendete Geschäftsbedingungen bedürfen zur Einbeziehung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den ASB.
2. Schulungsinhalte und –dauer
Erste-Hilfe-Grundkurse und –Trainings für betriebliche Ersthelfer entsprechen den Vorgaben des DGUV. Die Inhalte anderer Schulungen sind im Angebot angegeben oder werden ggf. zwischen dem Kunden und dem ASB schriftlich vereinbart. Liegt eine solche Vereinbarung nicht mindestens 5 Werktage vor dem Schulungstermin vor, legt der Referent des ASB die Inhalte unter Berücksichtigung der Schulungsbezeichnung und des gebuchten Zeitrahmen fest.
3. Schulungsort
Die vom ASB angebotenen Schulungen werden in der Regel in dessen Räumen durchgeführt. Sogenannte "Inhouse-Schulungen" in den Räumen des Auftraggebers oder Dritter sind grundsätzlich ebenfalls möglich. Insbesondere wenn eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Kostenträger der Veranstaltung ist, müssen die Schulungsräumlichkeiten des Auftraggebers oder Dritten folgende Vorgaben erfüllen: Der Raum muss wenigstens 50 m2 Grundfläche aufweisen. Für alle Teilnehmer und Referenten stehen Sitzplätzen zur Verfügung. Im Übrigen müssen die Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sein. Diese ist unter www.baua.de zu finden.
Darüber hinaus benötigen wir eine Flip-Chart mit leeren Blockseiten sowie passenden und funktionsfähigen Schreibmitteln. Alternativ eine andere Möglichkeit der Visualisierung im Raum, etwa ein Whiteboard mit entsprechenden einsatzbereiten Arbeitsutensilien. Für die Darstellung von digitalen Schulungsinhalten steht bitte außerdem ein Videoprojektor (Beamer) und eine Projektionsfläche im Raum zur Verfügung.
Bei Abweichungen von den oben genannten Bedingungen, insbesondere der Vorgaben zur Raumfläche und der Arbeitsstättenverordnung, hat der ASB das Recht und unter Umständen sogar die Pflicht, den Kurs abzusagen. Für den ausgefallenen Termin werden dem Kunden, die dem ASB dadurch schuldlos entgangenen Einnahmen, in voller Höhe in Rechnung gestellt. Die ggf. vorher vereinbarte Fahrtkostenpauschale wird ebenso berechnet.
4. Anmeldung, Storno- bzw. Strafzahlungen sowie Begrenzungen der Teilnehmerzahlen
Die mündliche, fernmündliche oder schriftliche Anmeldung (auch in digitaler Form) zu den vom ASB angebotenen Schulungen ist verbindlich.
Stornierungen einer Kursbuchung ohne Anmeldung eines Ersatzteilnehmers, ist ohne Kosten nur bis 5 Werktage vor Schulungsbeginn möglich. Bei Stornierungen ohne Ersatzteilnehmer nach Ende der Frist, sind vom Kunden 100% der jeweiligen Schulungsgebühr zu entrichten. Rabattregelungen oder Gutscheine können nicht in Anspruch genommen werden. Maßgeblich für den Tag der Stornierung ist das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung beim ASB. Diese Stornofrist gilt auch für Teilnehmer, die über einen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden sollten.
Sollten einzelne Schulungsteilnehmer die Schulung erheblich stören, ist der ASB zum Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers berechtigt, ohne zur Erstattung bzw. Erlass von Schulungsgebühren verpflichtet zu sein.
Zusätzlich gilt für Kurse dessen Gebühren ganz oder teilweise durch Berufsgenossenschaften/Unfallkassen getragen werden:
4.1. Teilnehmerzahlen: Mindestens 10, maximal 20 Personen pro Lehrkraft und Schulungsraum.
4.2. Teilnehmerdaten: Gem. DGUV Grundsatz 304-001 müssen der Auftraggeber und die Mitarbeiter Ihren vollständigen Namen und ihr Geburtsdatum offenlegen. Der ASB nutzt diese Daten nur zur Dokumentation und Abrechnung gegenüber den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen und gibt sie nicht an Dritte weiter.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gebühren entspricht den Angaben auf den Webseiten des ASB bzw. dessen schriftlich mitgeteiltem Angebot.
Schulungsgebühren sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, am Ende der Schulung bar und passend beim jeweiligen ASB-Referenten zu bezahlen.
Ersatzbescheinigungen können für Schulungen innerhalb der letzten 24 Monate erbeten werden. Die Anfertigung kostet den Auftraggeber 5 Euro Bearbeitungsgebühr brutto. Für die Erstellung sind Name, Geburtsdatum und Schulungsdatum durch den Kunden anzugeben. Der ASB sucht nicht das Schulungsdatum heraus.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der ASB über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der ASB berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.
Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte, Wechsel oder Schecks ist nicht möglich.
Zusätzlich gilt für Kurse dessen Gebühren ganz oder teilweise durch Berufsgenossenschaften/Unfallkassen getragen werden sollen:
5.1. Schulungskosten für die betriebliche Ersthelferausbildung werden gemäß DGUV Vorschrift-1 und SGB-7 § 23 direkt mit den zuständigen Stellen (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) durch den ASB abgerechnet. Sind die erbrachten Leistungen des ASB nicht über den Unfallversicherer abrechenbar, so werden diese in gleicher Höhe, dem entsendenden Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Die Auswahl des korrekten Anmelde- und Abrechnungsbogens, das korrekte Ausfülllen und die rechtzeitige Übergabe obliegen dem Kunden/Teilnehmer. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Unfallversicherungsträger welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Abrechnung möglich ist. Grundsätzlich gilt: Der Anmelde- und Abrechnungsbogen für die Abwicklung der Kostenübernahme und -Zahlung mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger muss dem ASB spätestens am Kurstag mit allen abgefragten Daten, Unterschriften und Stempelabdrücken vorliegen. Unterschriften und Stempel müssen händisch entstanden sein. Kopien, dazu zählen auch Fax, Foto oder digitale Ausgabeformate werden von den Unfallversicherungsträger nicht als Abrechnungsgrundlage akzeptiert.
6. Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Der ASB nur, wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den ASB beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der ASB nicht für eine fehlerhafte Anwendung der vermittelten Schulungsinhalte.
8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover in Deutschland, Niedersachsen.
9. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Schlussbestimmungen
Petersstraße 1-2
30165 Hannover