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Wünschewagen fährt "zweigleisig": Wunschfahrten und "Wunscherfüllung aus der Ferne"

ASB macht letzte Wünsche wahr - auch und gerade in Corona-Krisenzeiten

Der ASB-Niedersachsen lässt Sterbenskranke nicht im Stich. Und ist mit seinem Herzensprojekt „Der Wünschewagen“ auch und gerade in Corona-Krisenzeiten für sie und ihre Lieben da. Deswegen startet das Wünschewagen-Team ab sofort und bis auf Weiteres mit einem "zweigleisigen" Angebot: Einerseits gibt es nun wieder Wunschfahrten, können Wunschanfragen von und für Menschen in der letzten Lebensphase gestellt werden. Andererseits werden mit Hilfe der Samariter und ihres großen Netzwerkes Wünsche Todkranker "quasi aus der Ferne erfüllt“.

I.: Wunschfahrten im herkömmlichen Sinne

Dafür spricht:

  • Infektionszahlen in Niedersachsen sind derzeit verhältnismäßig niedrig
  • Die Samariter wollen weiterhin für sterbenskranke Menschen da sein, letzte Wünsche in Erfüllung gehen lassen
  • Wer beim niedersächsischen "Der Wünschewagen" als ehrenamtlicher Wunscherfüller arbeitet, kommt vom medizinischen „Fach“: Es sind ausschließlich Kollegen, die langjährig im Rettungsdienst unterwegs sind, als Krankenschwester oder -Pflegekräfte arbeiten. Fachleute, die wissen, worauf sie auch und gerade in Sachen Hygiene und Sicherheit achten müssen
  • Grundsätzlich gilt: Die eigentliche Wunscherfüllung wird nach den strengen hygienischen Standards und gemäß behördlicher Vorgaben / Empfehlungen organisiert und durchgeführt.
  • Der ASB lässt Sterbenskranke nicht wunschlos gehen.

Ablauf:

  • Fahrgast:
    • Wunschanfragen per Mail
      Jede Wunschfahrtanfrage wird (noch viel mehr als bisher) individuell und intensiv geprüft. So muss u.a. begutachtet werden, ob am Wohnort und am Wunschziel Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Auch, ob das Wunschziel überhaupt bereits anfahrbar ist.
    • Weiterhin gilt: Zusätzlich zu den bisherigen medizinischen Unterlagen brauchen wir VOR Fahrtantritt eine aktuelle Bescheinigung vom Arzt zur Reisetauglichkeit
    • Vor Fahrtantritt wird bei Fahrgast und seinem Begleiter die Symptomfreiheit überprüft/ Fieber gemessen. Und es wird vorab nach möglichen zurückliegenden „Corona“-Kontakten gefragt. Wichtig: Bei Symptomen wird Wunschfahrt nicht durchgeführt
    • Bis auf Weiteres können nur Fahrgäste begleitet werden, die aus dem häuslichen Umfeld (also nicht aus einem Pflegeheim, o.ä.) kommen. Abholung aus Palliativstationen und Hospizen muss individuell geklärt werden.
    • Wenn es die Vorerkrankung zulässt, soll der Fahrgast nach Möglichkeit im Kontakt mit den Wunscherfüllern eine Maske aufsetzen. Der Begleiter muss dies zwingend tun (Masken werden nicht gestellt)

 

  • Ehrenamtliche Wunscherfüller:
    • Ausrüstung: Volle Ausstattung wie im Rettungsdienst, d.h. FFP-Atemschutzmasken; Augenschutz (Brille/Visier); Untersuchungshandschuhe; Schutzkittel/-anzug; Desinfektionsmittel
    • Auto wird wie generell üblich (und auch bisher vorgeschrieben) vor- und nach jeder Fahrt gründlich gesäubert /desinfiziert
    • Vor Fahrtantritt wird bei den Wunscherfüllern noch mal die Symptomfreiheit überprüft/ Fieber gemessen. Und es wird vorab nach möglichen zurückliegenden „Corona“-Kontakten gefragt. Wichtig: Bei Symptomen wird Wunschfahrt nicht durchgeführt
    • Achten darauf, dass „Fremde“, aber auch Angehörige/Freunde (z.B. am Wunschort) die Abstandsregeln einhalten und weisen ggf. daraufhin

 

  • Reiseziele:
    • Müssen individuell abgesprochen werden
    • Sind voraussichtlich bis auf Weiteres auf das Bundesland Niedersachsen beschränkt
    • Keine Übernachtungen möglich
    • Restaurantbesuche müssen VORAB geplant werden; Reservierung!

 

 II.: Wunscherfüllung aus der „Ferne“ – „Corona-Krisen-Wünsche-Wahrmachung“

Für Fahrgäste, die sich Corona-bedingt nicht auf den „Wunschweg“ mit dem Wünschewagen machen können, hält das ASB-Team das soziales Angebot der „Corona-Krisen-Wünsche-Wahrmachung“ - also quasi eine Wunscherfüllung aus der Ferne vor. Sehnsuchtsorte kommen so quasi zum verhinderten Reisenden.

Hintergrund: Gerade jetzt in der Corona-Krise befinden sich alte und todkranke Menschen einsam und isoliert in Kliniken, Pflegeheimen, Hospizen; sterben dort. Der ASB lässt sie nicht allein, sondern schenkt ihnen (gemeinsam mit seinem großen Netzwerk) trotzdem ein letztes Lächeln. Und erfüllt ihnen auch auf ungewöhnlichen Wegen letzte Wünsche!

 Ablauf:

  • Via Facebook (www.facebook.com/wuenschewagen.nds/) stellt das Wünschewagen-Team Herzenswünsche und verhinderte „Reisende“ vor.
  • Follower des sozialen Netzwerkes vor Ort helfen in Abstimmung mit dem Wüwa-Team bei der „Wunscherfüllung aus der Ferne“

Beispiele:

  • verschicken beispielsweise Postkarten aus den Bergen
  • machen Videos am Strand
  • drehen Interviews mit Angehörigen
  • lassen das Meeresrauschen via Telefon zum Wünschenden kommen
  • Machen Musik vor z.B. Pflegeeinrichtung
  • Ursprungswunsch: Konzertbesuch: Dies wurde leider abgesagt. Organisation einer Videobotschaft /Autogramm des Künstlers
  • Blumenstrauß aus dem eigenen Garten sein für jemanden, der im Hospiz ist und noch einmal seinen Garten sehen möchte

Nach Möglichkeit wird der Wünschewagen in die Wunscherfüllung eingebunden. Eventuell anfallende Kosten trägt Wünschewagen-Team – daher werden natürlich auch weiterhin Spenden benötigt!

 

Ihre Ansprechpartnerin für dieses ASB-Thema

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Julia-Marie Meisenburg

Koordinatorin: Der Wünschewagen Niedersachsen (Fundraising & Öffentlichkeitsarbeit)

Tel. : 0511 35854-228

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ASB Hannover

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